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Eigenheimes enthaltenen Leistungen. Bitte
beachten Sie auch unseren Leistungsvergleich,
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A. Architekten- und Ingenieurleistungen
1. Entwurfsplanung / Erarbeitung eines individuellen
Hauskonzeptes
Zur Realisierung des Bauvorhabens erfolgt zu Beginn eine individuelle
Beratung durch den Architekten zum vorhandenen Baugrundstück
sowie den Möglichkeiten der Bebauung. Anschließend werden
dann individuelle Grundrisslösungen und eine Entwurfsplanung
für das Bauvorhaben erarbeitet. »
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2. Bauantragsplanung
Nach Festlegung des Hauskonzeptes erfolgt die Erstellung der Bauantragsunterlagen.
Dies umfasst insbesondere die Bauzeichnungen im Maßstab 1:100,
Berechnung des umbauten Raumes, Berechnung der Wohn- und Nutzflächen,
Fertigung eines Entwässerungsplanes. Die weiterhin zum Bauantrag
notwendigen Unterlagen wie amtlicher Lageplan bzw. Lageplan zum
Bauantrag werden von einem öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur
erarbeitet. Der Bauantrag wird in 3 -facher Ausfertigung beim Baugenehmigungsamt
eingereicht. Weiterhin erhält der Bauherr 2 Ausfertigungen.
Die Vermessungskosten (Lageplan zum Bauantrag, Gebäudeabsteckung
und gegebenfalls Grundstücksteilung / Gebäudeeinmessung)
sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Durch die Firma GIGARON
erfolgt die Einholung von entsprechenden Angeboten und anschließend
eine Beauftragung durch den Bauherrn. Gleiches gilt auch für
die notwendigen Hausanschlüsse (Ver- und Entsorgungsleitungen).
Durch die Firma GIGARON werden die entsprechenden Standort- bzw.
Anschlusszustimmungen sowie Angebote zur Herstellung der Ver- und
Entsorgungsleitungen eingeholt. Die Beauftragung erfolgt dann auf
direktem Weg durch den Bauherren. Die Anschlusskosten, anfallende Gebühren, behördliche
Genehmigungskosten oder etwaige Prüfgebühren sind nicht im Festpreis
enthalten und vom Bauherren separat zu begleichen. »
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3. Ausführungsplanung
Durch die Firma GIGARON erfolgt nach Genehmigung des Bauantrages
die Erstellung der Werk-/ Ausführungsplanung im Maßstab
1:50 sowie der entsprechend notwendigen Detailpläne. »
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4. Fachingenieurleistungen / Statik und Wärmeschutzberechnung
Für das Bauvorhaben wird eine prüffähige statische
Berechnung inklusive Detail- und Bewehrungsplänen erstellt.
Des weiteren erfolgt die Erstellung eines Wärmeschutz-nachweises
nach der zur Bauantragstellung gültigen Wärmeschutzverordnung. Darüber hinaus wird ein vereinfachter Schallschutznachweis erstellt. Es gelten die Mindestanforderungen nach DIN 4109.
»
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5. Bauleitung
Die Objektüberwachung und Bauleitung erfolgt durch einen erfahrenen
Bauleiter. Dies umfasst insbesondere die Koordinierung und Überwachung
der einzelnen Gewerke und ausführenden Firmen. »
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B. Bauleistungen
1. Baustelleneinrichtung
Es erfolgt die Erstellung und Vorhaltung der für das Bauvorhaben
erforderlichen Baustelleneinrichtung. Sie umfasst insbesondere die
Bereitstellung sämtlicher Baugeräte, Gerüste, Toilette,
Bauzaun und sonstig notwendige Geräte. Dies beinhaltet auch
die Herstellung eines Baustrom- und Bauwasseranschlusses für
die Durchführung der Bauarbeiten. »
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Es wird davon ausgegangen, dass auf oder am Grundstück die
entsprechenden erforderlichen Anschlussmöglichkeiten für
Bauwasser/Baustrom vorhanden sind.
»
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2. Erdarbeiten
a) Variante mit Kellergeschoss:
Es erfolgt der Abtrag und anschließend die seitliche Lagerung
des Mutterbodens (soweit Mutterboden vorhanden ist). Anschließend
erfolgt der Aushub der Baugrube, wobei von einer Bodenklasse 3-5
ausgegangen wird. Das Aushubmaterial wird auf dem Grundstück
seitlich gelagert. Das Aushubmaterial wird später (soweit geeignet)
zur Wiederverfüllung der Baugrube verwendet und ausreichend
verdichtet. Sollte das vorhandene Aushubmaterial nicht zur Verfüllung
bzw. Verdichtung geeignet sein, so besteht die Möglichkeit,
auf Wunsch das Material zu entsorgen und entsprechend verdichtungsfähiges
Verfüllmaterial anzuliefern und einzubauen.
Nicht benötigtes Aushubmaterial wird abgefahren. Anschließend
erfolgt die Verteilung des vorhandenen Mutterbodens. Sollte nicht
ausreichend Mutterboden vorhanden sein, kann auf Wunsch die Lieferung
von zusätzlichem Mutterboden erfolgen.
b) Variante ohne Kellergeschoss:
Bei der Ausführungsvariante ohne Kellergeschoss und damit
mit Bodenplatte/ Streifenfundamenten erfolgt ebenfalls der Abtrag
und die seitliche Lagerung des Mutterbodens. Das Aushub-/Verdrängungsmaterial
der Streifenfundamente wird abgefahren. Anschließend wird
der vorhandene Mutterboden wieder auf dem Grundstück verteilt. »
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3. Entwässerung / Drainage
Die aus der Bauantragsplanung hervorgehenden Abwassergrundleitungen
mit einem Durchmesser von 100 mm werden in PVC einschließlich
der notwendigen Formstücke innerhalb der Fundamente bzw. Bodenplatte
entsprechend der örtlichen Anschlussbedingungen zusammengefasst
und auf kürzestem Weg bis 1,00 m außerhalb der Gebäudegrenze
verlegt.
Die Regenwassergrundleitungen mit einem Durchmesser von 100 mm
werden ebenfalls inklusive notwendiger Formstücke in PVC bis
1,00 m außerhalb der Gebäudegrenze geführt.
a) Variante mit Kellergeschoss:
Bei Gebäuden mit Kellergeschoss wird grundsätzlich eine
Ringdrainage aus PVC- Schlitzrohren Durchmesser 100 mm in Höhe
der Bodenplatte um das Gebäude verlegt. Die Drainageleitung
wird mit einer Kiesfilterschicht und Fließabdeckung vor Verunreinigung
geschützt. Des weiteren werden vier Spülrohre aus PVC Durchmesser
300 mm an den Hausecken von der Drainage bis zur Oberkante Gelände
geführt. Abhängig von der Entwässerungssituation
des Grundstücks wird davon ausgegangen, dass ein entsprechender
Entwässerungsanschluss auf dem Grundstück vorhanden ist.
b) Variante ohne Kellergeschoss:
Bei einer Ausführung ohne Kellergeschoss mit entsprechender
Bodenplatte ist eine Drainage in der Regel nicht erforderlich und
somit nicht Leistungsbestandteil. Sollte dies auf Grund der Baugrundverhältnisse
zwingend notwendig werden, kann dies auf Wunsch gern ausgeführt
werden. »
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4. Stahl- und Betonarbeiten
Fundamente und Bodenplatte
a) Variante mit Kellergeschoss:
Bei Ausführung mit Kellergeschoss wird grundsätzlich eine
Bodenplatte mindestens 20 cm dick aus wasserundurchlässigen
Beton B 25 und erforderlicher Stahlbewehrung nach Statik gefertigt.
Unter der Bodenplatte wird eine ca. 10 cm dicke Sauberkeitsschicht mit Folieabdeckung eingebracht.
b) Variante ohne Kellergeschoss:
Bei Ausführung ohne Kellergeschoss werden je nach statischer
Forderung Streifenfundamente (Tiefe ca. 110 cm und Breite ca. 40
cm) mit einer darüber liegenden - in der Regel nicht tragfähigen
- Bodenplatte ca. 15 cm dick ausgeführt. Die Streifenfundamente werden in Beton B 15 und die darüber liegende Bodenplatte in
wasserundurchlässigen Beton B 25 hergestellt.
Bei der Fertigung und Planung der Fundamente / Bodenplatte wird
von einer zulässigen Bodenpressung von 200 KN/ m² ausgegangen.
In die Bodenplatte wird ebenfalls ein Fundamenterder aus verzinktem
Bandstahl nach VDE-Vorschrift eingebaut. »
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5. Maurerarbeiten
5.1. Wände
Sämtliche Innen- und Außenwände werden (sofern
statisch möglich) aus YTONG-Porenbeton-Plansteinen hergestellt.
YTONG-Plansteine zeichnen sich durch ein gesundes Raumklima und sehr
gute Wärmedämmeigenschaften aus. Die Festigkeit und Stärke
der YTONG-Plansteine richtet sich nach dem jeweiligen Planentwurf
und der statischen Berechnung. Im Regelfall ist von folgenden Wandstärken
auszugehen:
Kellergeschoss:
Außenwände 30 cm | tragende Innenwände 17,5 oder 24
cm
nicht tragende Innenwände 11,5 cm
Erd-/Dachgeschoss:
Außenwände 30 cm | tragende Innenwände 17,5 oder
24 cm,
nicht tragende Innenwände 11,5 cm
Sollte ein Spitzboden vorhanden sein, werden in die Innenwände
nicht bis in den Spitzboden geführt.
Die lichten Rohbauhöhen der einzelnen Geschosse betragen
wie folgt:
1. Kellergeschoss : 2,25 m
2. Erdgeschoss : 2,60 m
3. Dachgeschoss : 2,40 m (abhängig v. Dachneigung u. Speicherhöhe)
5.2. Decken
Die Decken über Kellergeschoss und Erdgeschoss werden, sofern
statisch möglich, als Ytong-Porenbetondecken mit einer Stärke
von 20 cm ausgeführt. Die Unterseite der Plattenelemente werden
an den Stößen verspachtelt (Gewerk Malerarbeiten). Sollte
die Ausführung einer Ytong-Porenbeton-Decke aus statischen
Gründen nicht möglich sein, so wird eine Beton-Filigran-Decke eingebaut.
Die notwendigen statisch erforderlichen Aussteifungsbalken und
Ringanker sind ebenfalls im Festpreis enthalten. »
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6. Abdichtungsarbeiten
6.1. waagerechte Isolierung/Abdichtung
Als waagerechte Isolierung/Abdichtung wird auf der Bodenplatte
unter der ersten Steinschicht eine Lage Bitumenschweißbahn
V 60 S 4 eingebracht. Des weiteren erfolgt eine zusätzliche
Sperre in darüber liegenden Mauerwerksschichten mit PE-Foliestreifen
nach DIN.
Zum zusätzlichen Feuchtigkeitsschutz wird weiterhin auf der
Bodenplatte eine Lage Bitumenschweißbahn V 60 S 4 verschweißt.
6.2. senkrechte Isolierung / Abdichtung
Die senkrechte Isolierung / Abdichtung erfolgt gegen nicht drückendes
Wasser. Zur Gewährleistung der Abdichtung wird eine 2-lagige
Bitumenspachtel nach jeweiliger Herstellervorschrift aufgebracht.
Zum Schutz dieser Abdichtung werden zusätzlich Drainageplatten
aus Schaumkunststoff oder alternativ eine Noppenbahn angebracht.
Die v.g. beschriebene senkrechte Abdichtung (6.2.) erfolgt nur
bei Ausführung mit Kellergeschoss. »
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7. Zimmererarbeiten
Der Dachstuhl wird als Zimmermannskonstruktion aus Nadelholz gefertigt.
Die Holz-abmessungen richten sich nach der statischen Berechnung.
Der Dachstuhl besteht aus Holz (Fichte/Tanne) der Güteklasse
II, Schnittklasse A/B und ist gegen Fäulnis-, Pilz- und Insektenbefall
imprägniert. Die äußeren sichtbaren Sparrenüberstände
sind zusätzlich gehobelt. Im Dachüberstandsbereich wird
eine Sichtschalung (mit Nut und Feder) wie vor aufgebracht. »
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8. Dachdecker- /Dachklempnerarbeiten
Über die Dachstuhlkonstruktion wird eine diffussionsoffene
Unterspannbahn mit Konterlattung aufgebracht. Anschließend
erfolgt die Eindeckung der Dachflächen mit hochwertigen Betondachsteinen
der Firma NELSKAMP oder BRAAS (30-jähige Werksgarantie). Je nach Dachform kann ebenfalls ein Tondachstein (Fabr. Nelskamp DC-5) vrwendet werden (ohne Mehrpreis). Wenn
es entsprechende Bauvorschriften zulassen, kann zwischen den Farben
(Anthrazit, Dunkelbraun, Grün) gewählt werden. Weitere
Farben sind auf Wunsch selbstverständlich möglich, sofern
es die Bauvorschriften zulassen. Im Preis weiterhin enthalten sind
erforderliche Formsteine wie Firste, Ortgangsteine, Gratsteine usw..
Sollte auf Wunsch ein Schornstein eingebaut werden, so erfolgt
die Verkleidung des Schornsteines über Dach mit Kunstschiefern
und die zusätzliche Montage eines Standbrettes sowie Trittstufen
für den Schornsteinfegermeister.
Die Dachklempnerarbeiten werden aus witterungsbeständigem
Titanzink oder auf Wunsch in Kupfer ausgeführt. Die erforderlichen
Traufbleche, Dachrinnen und Regenfallleitungen bis Oberkante geplantes
Gelände sind im Leistungsumfang enthalten. »
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9. Dachdämmung/Trockenbau
Die Dämmung des Dachabschlusses im 1. Dachgeschoss (Dachschrägen
und Kehl-balkendecke) erfolgt als Vollsparrendämmung mit Mineralwolle,
d = 180 mm oder d = 200 mm. Die Dämmstärke ergibt sich
aus der Wärmeschutzberechnung. Unterhalb der Dämmung wird
eine Dampfbremsfolie mit Lattung und anschließender Verkleidung
mit Gipskarton-platten (tapezierfähig verspachtelt - Q2) angebracht.
»
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10. Fenster, Haustür, Rollläden
10.1. Fenster und Fenstertüren
Die Fenster und Fenstertüren werden als Kunststofffenster mit
weißer Oberfläche ausgeführt. Alternativ können
auf Wunsch auch farbige Fenster/Profile ausgeführt werden.
Als Kunststoffprofil wird das Fabrikat Kömmerling oder gleichwertig
verwendet. Alle Fenster werden mit Einhandbeschlägen in weißer
Farbe, Aluminium oder ähnlich ausgeführt. Einflüglige
Fenster erhalten einen Dreh-Kipp-Beschlag. Mehrteilige Elemente
werden teilweise mit Festverglasungen oder Stulpausführung
hergestellt. Hierzu erfolgt eine gesonderte Festlegung in der Baugenehmigungs-
oder Ausführungsplanung. Fenster, welche im Treppenhaus im
Bereich der Treppen angeordnet sind, werden als Festverglasung zur
besseren Belichtung des Treppenhauses ausgeführt. Die Verglasung
der Fenster erfolgt mit einer Isolierverglasung, als Wärmeschutzverglasung
und einem k-Wert von 1,1. Die Verglasung des Fensters im Bad und
WC kann in einem sichtschützendem Ornamentglas erfolgen.
Fensterbänke werden als Innenfensterbänke in Jura-Marmor
gelb oder grau ausgeführt. Die Tiefe der Fensterbänke
beträgt ca. 22 cm. Im Bad und WC werden statt Einbau der Fensterbänke
die Bereiche mit den entsprechend passenden Fliesen belegt. Rundfenster erhalten keine Innenfensterbänke.
Die Außenfensterbänke werden als Aluminiumfensterbänke
Farbe weiß oder nach Wahl ausgeführt. Terrassen- und
Eingangstüren erhalten eine Austrittschwelle in Granit Rosa-Beta.
Kellerfenster werden ebenfalls als hochwertige Kunststofffenster
wie oben beschrieben ausgestattet. Bei Kellerfenstern wird außen
ebenfalls eine Aluminiumfensterbank eingebaut.
Die Fenster tragen das RAL-Prüfzeichen der Gütegemeinschaft
Kunststofffenster-profile.
10.2. Rollläden
Rollläden werden auf Wunsch im Erd- und / oder Dachgeschoss
(mit Ausnahme von Schräg- oder Rundfenstern) eingebaut. Zur
Ausführung kommen tragende YTONG-Rolllädenkästen,
welche gleichfalls die Sturzfunktion übernehmen. Die Rollladenpanzer/-lamellen
werden in Kunststoff in den Farben weiß, grau oder beige ausgeführt.
Die Rollladenbedienung erfolgt über Rollladengurte mit Gurtwicklern,
welche in der Wand eingelassen sind.
10.3. Haustür
Die Haustür wird aus einem hochwertigen Kunststoff-Aluminium-Verbundprofil
her-gestellt. Sie erhält eine Dreifachverriegelung und ein
Sicherheitsschloss mit Profilzylinder (3 Schlüssel). Die Farbe
der Haustür wird in weiß (angepasst an die Farbe der
Kunststofffenster) ausgeführt.
Alternativ zur Ausstattung des Hauses mit Kunststofffenster und
-haustür besteht auf Wunsch auch die Möglichkeit, die
gesamten Fenster mit Haustür in Holz oder Aluminium in einer
Farbe nach Wahl auszuführen.
10.4. Fenster in der Dachfläche
Werden Dachflächenfenster geplant, so kommen Dachflächenfenster
der Firma VELUX als Schwingfenster mit Lüftungsfunktion in
den Größen GGL 406 94 x 118 cm (Außenmaß)
in Holz (Kiefer natur) zur Ausführung.
Weiterhin besteht auf Wunsch die Möglichkeit, die Fenster
mit Klapp- Schwingfunktion, Kunststoffausführung oder Außenrollläden
bzw. innen liegenden Sonnenschutzrollos auszustatten. »
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11. Haustechnik
11.1. Heizung / Warmwasseraufbereitung
Die Heizungsanlage, einschließlich aller Heizflächen
sowie Rohrleitungen, entspricht den jeweils gültigen DIN -
Vorschriften. Als Wärmeerzeuger wird eine Gas-Brennwert-Therme
Fabrikat VAILLANT „Thermoblock Klassik“ oder gleichwertig
eingesetzt. Der Standort der Gas-Therme ist abhängig vom Planentwurf
und erfolgt je nach Gegebenheit im Keller-, Erd- oder Dachgeschoss.
Bei Einbau im Keller- oder Erdgeschoß erfolgt die Abgasführung
über ein doppelwandiges Abgasrohr, welches in eine geeignete
Wand eingelassen und bis über die Dachhaut geführt wird.
Die Heiztherme wird weiterhin mit einem Außentemperaturfühler
witterungsgeführt geregelt.
Die Warmwasseraufbereitung erfolgt ebenfalls über die o. g.
Gas-Brennwert-Therme in Verbindung mit einem korrosionsgeschützten
Warmwasserboiler als Standspeicher Fabr. VAILLANT mit einem Nenninhalt
von 100 Liter.
Die Verlegung der Rohrleitungen, welche in Kupferrohr mit entsprechender
Isolierung ausgeführt werden, erfolgt auf dem Rohfußboden.
Als Heizkörper werden Plattenkompaktheizkörper Fabrikat
DiaNorm Serie „DiaVentil“ , Fabr. Radel Serie „Fertigheizkörper“
oder gleichwertig mit Thermostatventilen Fabrikat Heimeier, Danfoss
oder gleichwertig nach berechnetem Wärmebedarf verwendet.
Kellerräume und Spitzböden erhalten auf Wunsch Heizkörper.
11.2. Sanitärinstallation / Sanitäre Einrichtungen
Die Abwasserleitungen werden aus heißwasserbeständigem
Kunststoffrohr bis einem Meter über Gebäudeaußenkante
verlegt. Die Installation sämtlicher Wasserleitungen beginnt
ab Wasseruhr im Hausanschlussraum. Die Wasserleitungen werden in
Kupfer- oder PVC- Ausführung geräuschdämmend befestigt
und mit entsprechender Isolierung/Wärmedäm-mung nach
DIN versehen. Zur ständigen Warmwasserbereitstellung an den
jeweiligen Warmwasserentnahmestellen, wird eine Zirkulationsleitung
mit Pumpe eingebaut.
Nach der Wasserzähleinrichtung wird ein Rückspülfilter
mit Druckminderer eingebaut.
Im Bereich der Wasserverteilung wird an der Außenwand ein
Gartenwasseranschluss mit Absperrvorrichtung und Entlehrungshahn
im Kellergeschoss oder im Hausanschlussraum vorgesehen.
Im Kellergeschoss (bei Ausführung ohne Kellergeschoss im Erdgeschoss)
folgt weiterhin vorzugsweise im Hausanschluss-raum die Installation
eines Kaltwasser-anschlusses mit Geruchsverschluss zum späteren
Anschließen der Waschmaschine.
Die sanitären Einrichtungen werden wie nachfolgend beschrieben
in weißer Farbe eingebaut:
Erdgeschoss: Gäste-WC
Wandhängendes Kristallporzellan-Handwaschbecken ca. 40 cm breit Fabrikat Duravit Serie "Philippe Starck Edition 3" oder Fabrikat Villeroy & Boch Serie "Arriba", "Sunberry" o. "Omnia architectura" oder gleichwertig mit verchromter
Einhebelmischbatterie Fabrikat Hans Grohe Serie "Focus S" (oder gleichwertig).
Wandhängendes Tiefspül-WC (Fabrikat wie v.g. Handwaschbecken oder glw.) mit Unterputzspülkasten und entsprechendem
Sitz und Deckel.
Küche:Zu- und Ablauf (Warm- und Kaltwasser) Anschlüsse
mit verchromten Eckventilen für Spüle und Spülmaschine.
Dachgeschoss: Bad
Wandhängendes Kristallporzellan-Handwaschbecken ca. 60 cm breit, Fabrikat Duravit Serie "Philippe Starck Edition 3" oder Fabrikat Villeroy & Boch Serie "Arriba", "Sunberry" o. "Omnia architectura"oder gleichwertig mit verchromter
Einhebelmischbatterie Fabrikat Hans Grohe Serie "Focus S" (oder gleichwertig)
Wandhängenden Tiefspül-WC (Fabrikat wie v.g. Handwaschbecken o. glw.) mit Unterputzspülkasten und entsprechendem
Sitz und Deckel.
Badewanne mit Mittelablauf aus Acryl incl. Wannenträger, Maße ca. 1,80 m x 0,80 m, Fabrikat VITRA Serie "normus" oder gleichwertig mit Ablaufgarnitur und verchromter Einhebel-Wannen-/Brausebatterie Fabrikat Hans Grohe Serie "Focus S" oder gleichwertig.
Zusätzlich auf Wunsch Einbau einer Duschwanne Fabrikat VITRA Serie "normus" einschließlich verchromter Einhebelmischbatterie, Fabrikat Hans Grohe Serie "Focus S" einschl. Brausestange und Handbrause. Weiterhin kann für diese Dusche auf Wunsch eine passende Duschtrennwand oder Ganzglas eingebaut werden.
Zu o.g. Ausstattung erfolgt eine gesonderte Bemusterung mit dem
beauftragten Heizungs-/Sanitärinstallateur. Auf Wunsch können
ebenfalls andere Produkte ausgeführt
werden.
11.3. Elektroinstallation
Die Elektroinstallation einschließlich Zählerschrank
wird nach den Bestimmungen der VDE und des örtlichen Energieversorgungsunternehmens
ausgeführt.
Die Installation beginnt ab Hausanschluss. Der Zählerschrank
wird in geeigneten Räumen
(z. B. Kellerraum oder Hausanschlussraum)
mit den erforderlichen Zählerplätzen und Einbauautomaten
an der Wand montiert. Sämtliche Leitungen werden in den Wohngeschossen
unter Putz verlegt. Die Anordnung der einzelnen Schalter, Steckdosen
und Brennstellen erfolgt gemeinsam mit den ausführenden Elektroinstallateur
vor Ort mit dem Bauherren.
Die Grundinstallation wird wie folgt ausgeführt:
Kellerräume: 1 Lichtauslass, 1 Steckdose
Eingang: 1 Klingeltaster, 1 Lichtauslass, 1 Ausschaltung
Windfang / Flur: 1 Lichtauslass, 1 Wechselschaltung, 1 Steckdose,
1 Leerrohr für Telefonanschluß
Küche: 1 Lichtauslass, 1 Ausschaltung, 1 Geräteanschluss
für E-Herd,
1 Spülmaschinensteckdose, 1 Kühlschranksteckdose, 6 Steckdosen
(3 x 2 Doppelsteckdosen)
Hauswirtschaft / Vorratsraum:
1 Lichtauslass, 1 Ausschaltung, 1 Steckdose
Hausanschlussraum / Aufstellraum Heizung:
1 Lichtauslass, 1 Ausschaltung,
1 Steckdose für Waschmaschine, 1 Steckdose für Wäschetrockner,
1 weitere Steckdose
Elektrischer Anschluss für Heizung mit Heizungsnotschalter
Gäste-WC: 1 Lichtauslass, 1 Ausschaltung, 1 Steckdose
Wohnen / Essbereich: 2 Lichtauslässe, 2 Ausschaltungen,
6 Steckdosen, 1 TV-Anschluss
Kinderzimmer: 1 Lichtauslass, 1 Ausschaltung, 3 Steckdosen,
1 TV-Anschluss, 1 Leerrohr für Telefonanschluß
Eltern / Schlafen:
1 Lichtauslass, 1 Ausschaltung, 3 Steckdosen, 1 TV-Anschluss
Bad: 1 Lichtauslass, 1 Ausschaltung, 2 Steckdosen
Flur: 1 Lichtauslass, 1 Wechselschaltung, 1 Steckdose
Spitzboden / Speicher ( sofern vorhanden): 1 Lichtauslass,
1 Ausschaltung, 1 Steckdose
Die Steckdosen und Schalter werden im Schalterprogramm JUNG ST
550 in der Farbe alpinweis, BERKER S.1 Farbe polarweis oder BUSCH-JÄGER
Reflex SI in alpinweis ausgeführt. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit,
andere Schalterprogramme sowie weitere Schalter / Steckdosen und
Installationen anzuordnen. »
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12. Innen- und Außenputz
12.1. Innenputz
Die gemauerten Innenwände des Erd- und Dachgeschosses werden
mit einem einlagigen, tapezierfertigen Putz als Gips-, Kalkgips- oder Kalkzementputz
versehen. Die Qualitätsstufe nach DIN V 18550 beträgt Q 2 geglättet oder gefilzt/abgerieben. Sollte als Oberflächenbelag keine Tapete gewünscht werden, sind vom AG zusätzliche Maßnahmen zur Oberflächen-verbesserung (Spachtelarbeiten und Gewebeeinlagen zur Rissvermeidung) einzukalkulieren. Bei Unterkellerung wird ebenfalls der Treppenhausbereich
wie vor geputzt. Die Wände der Kellernebenräume werden
mit einem Pinsel- bzw. Rappputz (Q 1) versehen. Wandbereiche im Spitzboden
bleiben unverputzt.
12.2 Außenputz
Die Außenwände werden mit einem zweilagigen Außenputz
versehen. Die erste Lage besteht aus einem Kalk-Zement-Unterputz,
wobei im Bereich von unterschiedlichen Baustoffen (Rollladenkästen)
Gewebe zur Rissvermeidung eingespachtelt wird.
Als Deckschicht wird ein Strukturputz mit einer Körnung von 2 mm ausgeführt. Dieser wird entweder als mineralischer Deckputz mit einem Anstrich oder als eingefärbeter Silikatputz (ohne zus. Anstrich) in hellen Farbtönen aufgebracht. Die Farbauswahl erfolgt nach der STO Farbkarte (Farbklasse C1). Bei intensiven bzw. dunklen Farbtönen wird auf Wunsch ein zusätzlicher Anstrich oder ein Silikonharzputz ausgeführt.
Im Sockelbereich (Oberkante geplantes Gelände bis Oberkante 1. Steinschicht im EG) wird ein einlagiger Kalk-Zement-Sockelputz mit anschließendem Anstrich (Farbe grau) ausgeführt. Die Höhe des Sockelputzes wird in der Ausführungsplanung nochmals exakt festgelegt.
»
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13. Estrich
Im Erd- und Dachgeschoss wird ein schwimmender Estrich
als Zementestrich (ZE 20) inklusive Randdämmstreifen auf einer
Wärme- bzw. Trittschalldämmung eingebracht. Die Stärke
der Wärmedämmung erfolgt nach der Wärmeschutzberechnung
und beträgt ca. 50 mm (Dachgeschoss) und 80 mm (Erdgeschoss).
Im Kellergeschoss wird ein Estrich wie vor auf Trennlage, jedoch
ohne Wärmedämmung eingebaut. »
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14. Treppe
Die Treppe vom Erd- zum Dachgeschoss (bei Ausführungsvariante
Kellergeschoss auch vom Kellergeschoss zum Erdgeschoss) wird als
Stahlharfenkonstruktion mit Massivholzstufen (Buche bunt parkettverleimt)
ausgeführt. Passend zur Treppe werden Holzhandläufe an
der Treppenhauswand angebracht. »
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Auf Wunsch besteht selbstverständlich die Möglichkeit,
eine Massivtreppe als Beton-treppe mit Fliesen- oder Natursteinbelag
oder alternativ Massivholztreppe z. B. in Buche einzubauen (Massivholztreppe Buche vom EG - OG nach Mustervorlage ohne Mehrpreis).
15. Fliesen
Bad und Gäste-WC: Das Bad sowie das Gäste-WC
werden an den senkrechten Wänden (ausgenommen Dachschrägen)
einschließlich Fensterleibung / Fensterbank mit Wandfliesen,
bis zu einer Höhe von ca. 2,00 m belegt. Die Fußböden
erhalten dazu passende Fußbodenfliesen.
Küche:Die Küche erhält einen Fliesenspiegel
(Fliesengöße 15 x 15 cm) in einer Gesamtgröße
von ca. 2,5 m².
Die Fliesen werden gemeinsam mit dem Fliesenlegerfachbetrieb beim
Fliesenlieferanten bemustert. Hier kann zwischen einer großen
Auswahl an Fliesenarten und Formaten gewählt werden. Der Fliesenpreis
für die Grundausstattung beträgt 20,00 EUR / m².
Des weiteren besteht die Möglichkeit, Fliesen aus dem Haussortiment
der Firma GIGARON auszuwählen und zu verlegen. Es handelt sich
hierbei um nachfolgende hochwertige Produkte des italienischen Fliesenherstellers
Firma NAXOS:
Serie Travertino
Fliesengröße 20,00 x 20,00 cm (Wandfliese) zum Preis von ca. 36,00 EUR/m².
oder
Serie Textil und Wald
Fliesengröße 33,30 x 46,00 cm (Wandfliese) bzw.33,3 x
33,3 cm (Bodenfliese) zum Preis von ca. 33,00 - 37,00 EUR/m².
oder
Serie Pietre Antiche
Fliesengröße 33,30 x 46,00 cm (Wandfliese) bzw.33,30 x
33,30 cm (Bodenfliese) zum Preis von ca. 40,00 - 61,00 EUR/m².
oder
Serie Marmi Naturali/Pietre Naturali
Fliesengröße
34,00 x 56,00 cm (Wandfliese) bzw. 34,00 x 34,00 (Bodenfliese) zum
Preis von ca. 55,00 - 64,00 EUR/m².
Hierfür fallen keine Mehrkosten an. »
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16. Innentüren
Die Innentüren werden als furnierte Holztüren (Röhrenspanplatte)
und Zargen ausgeführt. In der Variante mit Bodenplatte sind
7 Stück und Variante Kellergeschoss 9 Stück Innentüren
im Standartlieferumfang enthalten.
Als Oberfläche der Türen wird Echtholzfurnier in Buche
oder ähnlich eingebaut. Zur Ausführung kommt z. B. die
Ausstattungsserie Norma der Firma INOVA - Türen. Als Türbeschläge
werden Aluminium-, Messing- oder Edelstahlbeschläge gemäß Bemusterung
verwendet.
»
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17. Malerarbeiten (Eigenleistung
oder als Mehrpreis)
In Erd- und Dachgeschoss werden die Decken und Wandflächen
mit Raufasertapete tapeziert und anschließend mit einer Dispersionsfarbe
in Weiß oder Pastellfarben nach Wahl gestrichen. Die Unterseiten
der Massivdecken werden verspachtelt sowie die Metallkonstruktion
der Treppe in einer Farbe nach Wunsch lackiert. »
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18. Bodenbeläge
(Eigenleistung oder als Mehrpreis)
Wohnen, Kinder und Schlafzimmer werden mit einem Textilbelag für
20,00 EUR / m² ausgestattet. Flur und Küche erhalten einen
PVC- oder Korkbelag für 15,00 EUR / m². Alternativ erfolgt
auf Wunsch die Verlegung von Fußbodenfliesen. »
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19. Außenanlagen
Außenanlagen sind nicht Bestandteil der Bau- und Leistungsbeschreibung.
Dies gilt auch insbesondere für Anfuhr von Mutterboden, Herstellung von Kfz-Stellplätzen,
Terrassen, Außentreppen, Stützmauern sowie jeglichen
Zuwegungen auf dem Grundstück. »
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C. Allgemeine Erläuterungen
1. Sonderwünsche/Eigenleistungen
Sonderwünsche
Die in der Bau- und Leistungsbeschreibung mit dem Vermerk „auf
Wunsch“ versehenen Leistungen, oder etwaige weitere Sonderwünsche
ebenso die auf Grund behördlicher Auflagen entstehenden Zusatzleistungen
stellen Sonderleistungen dar, welche gesondert zu beauftragen zu
vergüten sind.
Darüber hinaus sind zahlreiche Änder- und Erweiterungen
möglich, welche gesondert und schriftlich zu vereinbaren sind. »
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Eigenleistungen
Eigenleistungen sind nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung
möglich. Eigenleistungen beziehen sich immer auf das gesamte
Gewerk und beinhalten sowohl die Lieferung des Materials wie auch
alle zur Durchführung des Gewerkes erforderlichen notwendigen
Arbeiten einschließlich Nebenarbeiten. Eigenleistungen müssen
innerhalb des vorgesehenen Zeitraumes durchgeführt werden.
Sollten Behinderungen und Zeitverschiebungen durch die Eigenleistung
erfolgen, ist mit einer Verschiebung des Gesamtfertigstellungstermines
zu rechnen. Die Eigenleistung sind bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
anzumelden bzw. zu versichern. Technische Gewerke dürfen nur
durch zugelassene Handwerksbetriebe ausgeführt werden. Für
Eigenleistung wird keine Gewährleistung übernommen.
»
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2. Baugrundstück
Das Baugrundstück wird nicht direkt vom AN bereitgestellt.
Es empfiehlt sich ein Bodengutachten, welches Auskunft über
die Bodenverhältnisse gibt, einzuholen. Auf Wunsch kann dieses
selbstverständlich durchgeführt und koordiniert werden.
Bei der Bau- und Leistungsbeschreibung wird von einer Bodenklasse
3 - 5, einer zulässigen Bodenpressung von 200 KN / m²
und einer direkten Entwässerung ohne Pumpen, Hebeanlage, Rückstausicherung
usw. ausgegangen. Bei Grund-, Hang- oder Schichtenwasser können
zusätzliche Maßnahmen notwendig werden, welche wir Ihnen
(sofern tatsächlich erforderlich) auf Wunsch gern ausführen.
»
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3. Hausanschlüsse
Die Herstellung der Ver- und Entsorgungsanschlüsse
(Gas / Wasser / Strom / Abwasser) ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
Diese Kosten werden vom Bauherrn direkt beauftragt und beglichen,
wobei die Antragstellung und Koordination vom Auftragnehmer übernommen
werden kann. »
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4. Sonstiges
Die Bauausführung erfolgt nach den anerkannten Reglen der Technik und/oder nach den gültigen DIN-Vorschriften. Maßnangaben in Planzeichnungen sind zirka-Maße und können gegenüber der Bauausführung geringfügig abweichen.
Angaben über Baustoffe, Produkte und Fabrikate können, wenn erforderlich und notwendig, durch andere gleichwertige Erzeugnisse oder Hersteller zur Ausführung gelangen. Änderungen, die sich aus technischer Notwendigkeit der statischen Berechnung, dem technischen Fortschritt oder auf Anordnung der Baurechtsbehörden ergeben, bleiben vorbehalten und lösen unter Umständen zusätzliche Kosten aus. Auch sind geringfügige Abweichungen gestattet, wenn sie nach Meinung des Auftragnehmers oder des Architekten mit baulichen Verbesserungen verbunden oder nicht wertmindernd sind. Auftretende Fugen infolge Temperaturschwankungenn oder verschiedenem Ausdehnungsverhalten von unterschiedlichen Baumaterialien (auch z.B. Rissbildungen in Putzflächen) können u.U. nicht vollständig vermieden werden und stellen keinen Mangel dar.
Die in den Plänen eingezeichneten Einrichtungen oder Ausstattungen dienen als Nachweis der Stellmöglichkeit. Mitgeliefert bzw. eingebaut werden nur Gegenstände, die in der Baubeschreibung ausdrücklich aufgeführt sind. Der gesamten Bauausführung wird diese Baubeschreibung zu Grunde gelegt. »
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GIGARON Projektentwicklungs- und Generalübernehmer GmbH
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